Handeln

Neben der umfassenden rechtlichen Beratung im Tagesgeschäft unterstützen wir unsere Mandanten in allen besonderen Unternehmensphasen, von der Unternehmensgründung über die Neustrukturierung zur Bewältigung von Krisensituationen bis zur Vorbereitung und Durchführung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens.

Speziell bei Start-Ups und Familienunternehmen mit ihren jeweiligen Besonderheiten ist es unabdingbar, die Merkmale des geschäftlichen Umfelds und die mittel- und langfristigen Ziele der handelnden Personen zu kennen. Wir begleiten unseren Mandanten nicht nur bei der Entwicklung erster Geschäftsmodelle, sondern auch bei der Erstellung von Business-Plänen für deren Umsetzung. Basierend auf der umfassenden Kenntnis des Geschäftskonzepts und der damit verfolgten Ziele erstellen wir alle notwendigen Verträge, beginnend mit der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, der Ein- und Auslizenzierung von Know-how, der Einstellung von Führungskräften, Know-How-Trägern und sonstiger Mitarbeiter, einschließlich zur Aufnahme von Darlehn oder weiterer Gesellschafter im Rahmen eines Beteiligungsvertrages mit erfolgsabhängigen Draw-Down Bestimmungen.

Die interessensgerechte Ausgestaltung der Vertragsinhalte einer Venture-Capital- Finanzierung, wie z.B. Call-/Put-Regelungen, Optionsregelungen wie Tag-Along- und Drag-Along-Bestimmungen, Good-Leaver-/Bad-Leaver-Klauseln und Double-Dip-Regelungen zu Gunsten des Finanzinvestors sind uns ein besonders Anliegen, ebenso die Erarbeitung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und die Formulierung von Exitstrategien, sei es durch ein IPO oder einen Börsengang.

Im Vorfeld von Insolvenzen beraten wir primär das Management durch die Aufklärung über mögliche Handlungsalternativen und unabdingbare Handlungspflichten, auftretende persönliche Haftungsrisiken und zu vermeidende strafrechtliche Konsequenzen.